Unser Ausrüstungsverleih im Kletterzentrum Siegerland
Während der Öffnungszeiten des DAV Kletterzentrums Siegerland, jedoch nicht nach 20 Uhr, können eine Reihe wichtiger alpiner Ausrüstungsgegenstände ausgeliehen werden. Die aktuellen Öffnungszeiten findet ihr online auf kletterzentrum-siegerland.de.
Eine Reservierung ist nicht möglich.
Ausrüstungsgegenstände
Alpinhelm |
0,50 € / Tag |
Eispickel |
1,00 € / Tag |
Eisschraube |
0,50 € / Tag |
Hüftgurt Größe M |
1,00 € / Tag |
Hüftgurt Größe L |
1,00 € / Tag |
Hüftgurt Größe L |
1,00 € / Tag |
Klettersteig-Set |
1,00 € / Tag |
Lawinenschaufel |
0,50 € / Tag |
Lawinensonde |
0,50 € / Tag |
Lawinenverschütteten-Suchgerät (LVS) |
1,50 € / Tag |
Steigeisen 12 Zacker mit Riemenbindung |
1,00 € / Tag |
KEIN (!) Verleih von Seilen, Reepschnüren und Bandmaterial.
Der Verleih der Winterausrüstung (LVS, Schaufel & Sonde) geschieht nur in vorheriger Absprache und Reservation per Mail bei Matthias Mimberg.
Die übrige Ausrüstung kann nicht reserviert werden, es sei denn diese wird für einen Kurs der Sektion benötigt. In diesem Fall bitte rechtzeitig (d.h. mindestens 2-3 Wochen vorher) eine E-Mail an den Verantwortlichen (Matthias Mimberg) senden.
Der Aufwandsersatz für Abnutzung wird immer für den ausgeliehenen Zeitraum pro Kalendertag erhoben (d. h. jeder Tag zählt, Ausleihtag kostenlos, Rückgabetag kostenlos). Wird dieser Termin überzogen, wird für jeden überzogenen Tag der doppelte Aufwandsersatz fällig, damit möglichst viele Mitglieder von dieser Einrichtung Gebrauch machen können. Der Aufwandsersatz für Abnutzung ist nach Rückgabe bar oder mit EC-Karte zu entrichten. Wir werden obige Ausrüstungsliste je nach Anforderung auch noch erweitern (falls erforderlich).
Der Aufwandsersatz fällt auch für Ausbildungskurse und Unternehmungen an, die in bergauf-bergab oder im Internet veröffentlicht sind. Ausgenommen sind ausgeschriebene Jugendfahrten. Ebenfalls ausgenommen sind die Trainer für ausgeschriebene Veranstaltungen.
Ansprechperson
Matthias Mimberg
E-Mail: m.mimberg@dav-siegerland.de
Telefon: 01709319271
Verleih der Winterausrüstung
Der Verleih der Winterausrüstung (LVS, Schaufel & Sonde) geschieht nur in vorheriger Absprache & Reservation per Mail bei Matthias Mimberg
Die übrige Ausrüstung kann nicht reserviert werden, es sei denn diese wird für einen Kurs der Sektion benötigt. In diesem Fall bitte rechtzeitig (d.h. mindestens 2-3 Wochen vorher) eine E-Mail an den Verantwortlichen (Matthias Mimberg) senden.
Pflichten der entleihenden Person und Haftungsausschluss der DAV Sektion Siegerland
- Die Ausgabe von Ausrüstungsgegenständen erfolgt ausschließlich an Mitglieder der DAV Sektion Siegerland e.V. Bei Ausgabe sind der gültige Alpenvereinsausweis und der Personalausweis vorzuzeigen.
- Die entleihende Person hat die entliehenen Gegenstände pfleglich zu behandeln (ausschließlich für bergsteigerische Zwecke) und in sauberem Zustand zurückzugeben.
- Bei Verlust oder Diebstahl hat die entleihende Person der Sektion Siegerland den Anschaffungspreis in voller Höhe zu ersetzen.
- Eine Überlassung oder Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich auf Verantwortung der entleihenden Person.
- Für Schäden, die von Dritten verursacht werden, haftet die entleihende Person in voller Höhe. Die entleihende Person hat den Verleiher auf mögliche Schäden, die beim Gebrauch entstanden sein können, unbedingt hinzuweisen. Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung des Ausrüstungsgegenstandes hat die entleihende Person die Höhe des Anschaffungspreises zu erstatten.
- Die maximale Entleihdauer beträgt einen Monat.
- Die Ausrüstung wird von speziell geschulten Personen der DAV Sektion Siegerland regelmäßig auf Funktionsfähigkeit und sicheren Zustand geprüft. Es erfolgt keine Einweisung in Material oder Gebrauch. Die entleihende Person ist persönlich verantwortlich für das Erlernen der bestimmungsgemäßen Anwendungen. Hierzu wird auf Ausbildungskurse der DAV Sektion und die Richtlinien des Herstellers verwiesen.
- Die Ausleihe erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung der entleihenden Person. Die entleihende Person verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art gegenüber der DAV Sektion Siegerland e.V.